biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Verleumdung

Eine Verleumdung liegt vor, wenn eine Person jemand anderen der Begehung einer strafbaren Handlung (Offizialdelikt; z.B. Mord) oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, obwohl die beschuldigende Person (Täterin/Täter) weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Durch die falsche Verdächtigung muss die beschuldigte Person (Opfer) der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt werden.

So würde beispielsweise der Vorwurf, der X hat gestern am Bahnhof mit Drogen gedealt, den Tatbestand einer Verleumdung erfüllen, wenn die Person weiß, dass der X gestern nicht am Bahnhof mit Drogen gedealt hat.

Hat die Person (Täterin/Täter), welche den unwahren Vorwurf getätigt hat, die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung der Verdächtigen/des Verdächtigen unternommen hat, ist diese Person nicht zu bestrafen.

Das Delikt der Verleumdung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht. Wenn die fälschlich angelastete Handlung (Straftat) allerdings mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Verleumdung im Internet, beispielsweise durch die Veröffentlichung eines entsprechenden Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit, die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliches Vorgehen

Bei dem Delikt der Verleumdung handelt es sich um ein Offizialdelikt.

Rechtsgrundlagen

  • § 297 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Strafprozessordnung (StPO)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG