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Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Betriebsübergabe

Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.

Stimmen Antragstellerin/Antragsteller und Stromvertragspartner aufgrund einer erfolgten Betriebsübergabe nicht überein, besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages (siehe Beispiel 1 und untenstehende Vorgehensweise).

Beispiel

Beispiel 1: Sie sind Betriebsübergeber und haben den Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt. Aufgrund einer Betriebsübergabe hat Ihre Tochter (Betriebsübernehmerin) Ihren Stromvertrag übernommen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.

Liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe vor, kann die Stromkostenbremse im Zuge einer Betriebsübergabe übertragen werden (siehe Beispiel 2 und untenstehende Vorgehensweise).

Beispiel

Beispiel 2: Sie haben bereits einen genehmigten Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe. Aufgrund einer Betriebsübergabe hat Ihre Tochter (Betriebsübernehmerin) Ihren Stromvertrag übernommen und erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen der Stromkostenbremse. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Stromkostenbremse.

Vorgehensweise

  • Laden Sie das Formblatt Betriebsübergabe als Word- oder PDF-Dokument herunter:
    • Formblatt Betriebsübergabe (Word, 29 KB)
    • Formblatt Betriebsübergabe (PDF, 421 KB)
  • Füllen Sie das Formblatt elektronisch (bevorzugt) oder handschriftlich aus und unterfertigen Sie dieses (Betriebsübergeberin/Betriebsübergeber und Betriebsübernehmerin/Betriebsübernehmer).
  • Retournieren Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt inklusive eines Nachweises der Betriebsübergabe (Übergabevertrag, Bestätigung des Bewirtschafterwechsels von der AMA) an "stromkostenbremse@bmwet.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bmluk.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
Letzte Aktualisierung: 26. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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