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Kundmachung - Beabsichtigte Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Die Gemeinde Biberbach beabsichtigt die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes.
Der Entwurf für die Abänderung liegt für sechs Wochen, das ist in der Zeit von 09.09.2021 bis einschließlich 21.10.2021, am Gemeindeamt Biberbach zur allgemeinen Einsicht auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.