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Verlautbarung Eintragungszeitraum Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT

Über das
Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
·            KEINE IMPFPFLICHT
Aufgrund der am 14. März 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Innere sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragszeitraums, das ist
von Montag, 20. Juni 2022, bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse:
Gemeindeamt Biberbach, Im Ort 279, 3353 Biberbach

an den nachstehend angeführten Tagen
und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 20. Juni 2022, von 7:30 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 21. Juni 2022, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 22. Juni 2022, von 7:30 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 23. Juni 2022, von 7:30 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 24. Juni 2022, von 7:30 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 25. Juni 2022, von 8:00 bis 10:00 Uhr,
Sonntag, 26. Juni 2022, geschlossen
Montag, 27. Juni 2022, 7:30 bis 20:00 Uhr,


Online können Sie mittels Handysignatur eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20.00 Uhr, durchführen.

Nähere Informationen zu den Volksbegehren:
https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx#pk_00

Verlautbarung VB KEINE IMPFPFLICHT.pdf

Donnerstag, 23. Juni 2022

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