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Unterstützung nach Behinderungsarten

Blinde Menschen

  • Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
    zum Beispiel Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten
  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    • Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
    • Förderung zur Steigerung der Mobilität
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
  • Arbeitsassistenz (USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz

Gehörlose Menschen

  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone
  • Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
  • Arbeitsassistenz (USP)
    Bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)

Rollstuhlnutzerinnen/Rollstuhlnutzer und Personen mit erheblich eingeschränkter Mobilität

Rollstuhlnutzerinnen/Rollstuhlnutzer sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Mobilität, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:

  • Soziale Rehabilitation
  • Förderungen zur Steigerung der Mobilität wie Zuschuss zum Ankauf eines Neuwagens, Mobilitätszuschuss
  • Zuschüsse zur Wohnungsadaptierung (Bauen)
Tipp:

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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