Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Kundmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Biberbach beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm und Entwicklungskonzept zu ändern. Sie werden über die beabsichtigte Änderung informiert, da Sie als Grundeigentümer bzw. Anrainer bei Änderungspunkt 1 betroffen sind (siehe Rückseite).
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 25. Juni 2020 bis einschließlich 6. August 2020, während der Amtsstunden am Gemeindeamt Biberbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms, schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister
DI Friedrich Hinterleitner