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Wohnschirm

Wohnschirm ist das Programm des BMASGPK, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet. Es ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.

Miete: Wohnungslosigkeit verhindern

WOHNSCHIRM MIETE unterstützt Mieterinnen/Mieter, die Mietrückstände haben, diese nicht selbst bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

Housing first: Wohnungslosigkeit beenden

WOHNSCHIRM HOUSING FIRST (zuerst die [eigene] Wohnung) unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.

Energie: Energiesicherung

WOHNSCHIRM ENERGIE – Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.

Kostenlose Beratung

Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie gibt es eine kostenlose Beratung! Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Wohnschirm-Website (BMASGPK) zu finden.

Weiterführende Informationen

  • Wohnschirm-Website (BMASGPK)
  • Wohnschirm-Video (BMASGPK)
  • Informationen zum Wohnen und Wohnschirm (BMASGPK)
  • Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Österreich 

Rechtsgrundlagen

  • Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)
  • WOHNSCHIRM MIETE und WOHNSCHIRM ENERGIE:
    • bis 30. September 2026: Richtlinie zur Umsetzung "Teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung"
    • ab 1. Oktober 2026: Richtlinie zur Umsetzung (neu) "Teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung"
  • WOHNSCHIRM HOUSING FIRST:
    • bis 30. September 2026: Richtlinie zur Umsetzung "Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit"
    • ab 1. Oktober 2026: Richtlinie zur Umsetzung (neu) "Housing First - Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit"
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion|
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Vorheriges Thema
    Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc.

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+43 7476 82 50
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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