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Bewilligung in der Kategorie "specific"

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfüllt ist, ist vor dem Betrieb der Drohne eine Bewilligung in der Kategorie "specific" durch Austro Control einzuholen. Die Kategorie "specific" erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS).  Anwendungsfälle für diese Kategorie sind z.B. Kameraflüge über Städte mit Drohnen über 4 kg oder das Befliegen von Infrastruktur.

Hinweis

Über bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

Voraussetzungen

Risikobewertung

Zuständige Stelle

→ Austro Control

Verfahrensablauf

  • Die Erteilung einer Betriebsbewilligung darf nur mit dem dafür vorgesehenen Formular beantragt werden.
  • Dem Antrag ist die Risikobewertung (SORA) beizulegen; Formulare für die Antragstellung und "Easy Access Rules" der EASA zur Risikobewertung finden sich unter Downloads auf dronespace.at 
  • Wenn der Betrieb unter ein sogenanntes "Standard Szenario" für verschiedene typische Anwendungsszenarien (z.B. Inspektion Windenergieanlage) fällt, muss
    • die Betreiberin/der Betreiber keine Risikobewertung mehr durchführen, sondern lediglich erklären, dass der Betrieb mit dem entsprechenden Szenario übereinstimmt und die festgelegten Auflagen eigehalten werden.
    • Austro Control bestätigt, dass diese Erklärung eingegangen ist, danach kann der Betrieb aufgenommen werden. Die Formulare für die Erklärung finden sich ebenso unter Downloads auf dronespace.at 
      Denn im Rahmen eines von der Behörde veröffentlichten "Standard Szenarios" wurde für die entsprechende Einsatzart bereits eine Risikobewertung durchgeführt und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Downloads – dronespace.at (→ Austro Control)

Kosten

Gebührenübersicht: ACGV – dronespace.at (→ Austro Control)

Zusätzliche Informationen

"Light UAS Operator Certificate"

In der Kategorie "specific" kann statt einer einzelnen Bewilligung durch Austro Control auch ein "Light UAS Operator Certificate" (LUC) beantragt werden. Mit dem LUC berechtigt Austro Control die Betreiberin/den Betreiber, ihren eigenen Flugbetrieb in der Kategorie "specific" unter bestimmten Voraussetzungen selbst zu genehmigen.

Schulung von Fernpilotinnen/Fernpiloten

Der Umfang der erforderlichen Schulung hängt vom geplanten Flug in der Kategorie "specific" ab. Wenn der Betrieb nicht in ein "Standard Szenario" fällt, bewertet Austro Control im Zuge der Betriebsgenehmigung, ob die von der Fernpilotin/vom Fernpiloten vorzuschlagende Schulung angemessen ist und macht sie damit zur erforderlichen Schulung.

Im Falle eines "Standard Szenarios" muss die Fernpilotin/der Fernpilot ein Zertifikat über theoretische Kenntnisse für den Betrieb unter Standardszenarien und eine Akkreditierung für den Abschluss der praktischen Fertigkeit STS-01 besitzen. Darüber hinaus ist die Online-Prüfung erfolgreich zu absolvieren.

Weitere Informationen zu Drohnen (EU-Drohnen-Verordnung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

  • Kategorie "specific" – dronespace.at (→ Austro Control)
  • Downloads – dronespace.at (→ Austro Control)
  • map.dronespace.at (→ Austro Control)
  • App "Dronespace" (→ Austro Control)

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Zum Formular

Downloads – dronespace.at (→ Austro Control)

Letzte Aktualisierung: 28. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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