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ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen.

Hinweis:

Der ORF-Beitrag ist unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten.

Betroffene

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz (Privatpersonen):
    Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der mindestens eine volljährige Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat.
    Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind seit dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig.
  • Kommunalsteuerpflicht (Unternehmen):
    Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.
    Für Unternehmen mit mehreren Standorten erfolgt die Berechnung für das Jahr 2025 ausschließlich anhand der kumulierten Lohnsumme, nicht mehr je Betriebsstätte.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr – nicht an Feiertagen)

Weitere Informationen zum Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.

Verfahrensablauf

Registrierung

Der ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten.

Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.

Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.

Zahlungsweise

Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.

  • Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden.
  • Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.

Jahresvorschreibung für das Jahr 2026

Die Jahresvorschreibungen 2026 für private Haushalte wurden im Zeitraum Jänner bis März 2026 verschickt. Erfolgt die Zahlung mit SEPA-Lastschrift, entfällt die postalische Übermittlung der Vorschreibung. Die Jahresvorschreibungen für Unternehmen werden von Juni bis Jahresende ausgesendet.

Bekanntgabe von Änderungen

Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.

Informationen für Unternehmen

Umfangreiche Informationen zum ORF-Beitrag für Unternehmen finden sich auf der Website der OBS.

Kosten

Privatpersonen: Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.

Unternehmen: Die Höhe des ORF-Beitrags hängt von der Bemessungsgrundlage ab. Basis für die Berechnung ist die Kommunalsteuer, die das Unternehmen im Vorjahr bezahlt hat. Die Staffelung ist gesetzlich festgelegt und gilt einheitlich österreichweit.

Je nach Bundesland kommen Landesabgaben in unterschiedlicher Höhe hinzu. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.

Zusätzliche Informationen

  • Befreiung vom ORF-Beitrag
  • Adressänderung: ORF-Beitrag
  • Namensänderung: ORF-Beitrag
  • ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
  • Befreiung (OBS)
  • Änderung – Name, Adresse, Zahlungsweise (OBS)
  • ORF-Beitrag für Unternehmen (OBS)

Rechtsgrundlagen

  • ORF-Beitrags-Gesetz
  • Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
  • ORF-Gesetz (ORF-G)
  • Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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