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Heeresführerschein – Austausch

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Der Heeresführerschein ist eine öffentliche Urkunde und gilt im Regelfall nur zum Lenken von Heeresfahrzeugen. Diese Heereslenkberechtigung kann nach Ausscheiden aus dem Bundesheer jedoch auf eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden.

Voraussetzungen

Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung

Fristen

Der Heeresführerschein muss innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus dem Bundesheer umgeschrieben werden, später ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

  • In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion
    • In Wien: Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt → (BMI)
  • In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
    • In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
    • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI) 

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Austausch des Heeresführerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Bei einem Austausch des Heeresführerscheins gegen einen zivilen Führerschein haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs

Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Heeresführerschein
  • Bestätigung des Bundesheeres über die Heereslenkberechtigung
  • Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Austausch der Heereslenkberechtigung:

  • 60,50 Euro bei Erteilung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch keine zivile Lenkberechtigung besitzt)
  • 49,50 Euro bei Ausdehnung (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits eine zivile Lenkberechtigung für eine andere Klasse besitzt)

Rechtsgrundlagen

§ 22 Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Führerscheinantrag

Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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+43 7476 82 50
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
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