biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Amtstafel
    • Gemeindelaufer
    • Bildergalerie
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Ja! zu Glasfaser
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Amtssignatur
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllentsorgung ASZ
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Checkliste Studierende – Einreise und Aufenthalt (Drittstaatsangehörige)

  • Für die Einreise, den Aufenthalt in Österreich und die Ausreise benötigen Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus im Regelfall ein Visum. Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausland beantragt werden.
  • Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für Studierende ist das die "Aufenthaltsbewilligung – Student". Diese setzt die Aufnahme an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität, Pädagogischen Hochschule, an einem Universitäts- oder Hochschullehrgang, an einem Lehrgang zur Weiterbildung, oder einer Einrichtung zur gesetzlich verpflichtenden fachlichen Ausbildung voraus. Der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung – Student  muss in der Regel vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland gestellt werden. Nur wenn Studierende rechtmäßig eingereist sind und sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, können sie den Antrag auch in Österreich stellen. Es wird empfohlen, den Erstantrag mindestens drei bis sechs Monate vor der geplanten Einreise nach Österreich zu stellen. Ist beispielsweise die Einreise ohne Visum erlaubt, kann der Erstantrag auch nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde in Österreich abgegeben werden.
  • Dauert der Aufenthalt in Österreich maximal sechs Monate, wird kein Aufenthaltstitel benötigt, es genügt das Visum.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
  • Nachweis des gesicherte Lebensunterhalts:
    • Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 722,58 Euro (Stand 2026) für jeden Aufenthaltsmonat,
    • ab dem 24. Lebensjahr 1.308,39 Euro (Stand 2026) für jeden Monat
    jedoch maximal für 12 Monate im Voraus, nachweisen.
    Die notwendigen finanziellen Mittel können zum Beispiel durch ein Guthaben auf einem (ausländischen) Sparbuch oder (ausländischen) Bankkonto nachgewiesen werden, das auf den Namen der antragstellenden Person lautet und auf das von Österreich aus zugegriffen werden kann. Alternativ sind zum Nachweis auch eine Haftungserklärung einer Person, die in der EU wohnt, Traveller Cheques oder einer Stipendienbestätigung möglich. Unterkunftskosten, die 386,43 Euro/Monat (Stand 2026) übersteigen und Kosten für die benötigte Krankenversicherung müssen zusätzlich nachgewiesen werden.
  • Nachweis einer Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist; eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.

Weiterführende Links

  • Liste der Visumspflichten (BMI)
  • Versicherung (OeAD)

 

Letzte Aktualisierung: 05.11.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Vorheriges Thema
    Checkliste Studieren und Wohnen in Österreich für Drittstaatsangehörige
  • Nächstes Thema
    Checkliste Studierende - Meldepflicht (Dritstaatsangehörige)

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Amtssignatur
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllentsorgung ASZ
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2026 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG