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Leben in der Gemeinde Eckartsau

Arbeiten in Haus und Garten Rasenmähen, Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, , Regelungen bezüglich Kfz Autowaschen, Warmlaufenlassen des Motors, Lärmbelästigung durch Mopeds, , Schneeräumung und Streupflicht, Hundehaltung Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung, Maulkorb- bzw. Leinenzwang, Hundekot, , Müll, Kontaktdaten der Gemeinde, Rechtsgrundlagen, Statistische Daten der Gemeinde,
Hinweis: Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und GartenRasenmähen Tätigkeit: Rasenmähen erlaubt: Montag bis Freitag  6 bis 22 Uhr, ,
Hinweis: Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben. Regelungen bezüglich KfzAutowaschen Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel: Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten. Warmlaufenlassen des Motors Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden. Lärmbelästigung durch Mopeds Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten, dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder, den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen., Schneeräumung und Streupflicht Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at. Hundehaltung Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" auf oesterreich.gv.at. Maulkorb- bzw. Leinenzwang An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden: An öffentlichen Orten im Ortsbereich, In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Hinweis: Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.
Hundekot Landesgesetzliche Bestimmung: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Bestimmung der Straßenverkehrsordnung: Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  Müll Restmüll, Altpapier, Biomüll etc. Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde. Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen. Elektrogeräte, Handys, Batterien etc. Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden. Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis: Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Altstoffsammelzentrum Eckartsau Kopfstetter Straße 3 2305 Eckartsau Abfallarten: Sperrmüll, Sonder- und Giftmüll, Elektrogeräte, Bauschutt etc. jeweils in Haushaltsmengen Öffnungszeiten: jeden 1. Samstag im Monat 8:30 bis 11 Uhr, , im Sommer zusätzlich ein Dienstag im Monat 16 bis 19 Uhr, , Lagerplatz neben der Kläranlage Abfallarten: Grünschnitt Öffnungszeiten: Anfang März bis Ende Oktober Samstag 8:30 bis 10 Uhr, , Kontaktdaten der Gemeinde Marktgemeinde Eckartsau Obere Hauptstraße 1 2305 Eckartsau Telefon: +43 221 422 02 Fax: +43 221 422 02 20 E-Mail: info@eckartsau.gv.at Amtsstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, und Freitag 7 bis 12 Uhr, , Dienstag (ausgenommen schulfreie Tage) 13 bis 19 Uhr, , Telefonische und elektronische Erreichbarkeit: Montag, bis Freitag 7 bis 12 Uhr, , Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr, , Dienstag (ausgenommen schulfreie Tage) bis 19 Uhr, , Homepage RechtsgrundlagenKraftfahrgesetz (KFG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Wasserrechtsgesetz (WRG), Niederösterreichisches Hundehaltegesetz,
Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde|
  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
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