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Pocketbikes/Pocketquads

  • Allgemeines
  • Benützung
  • Alter
  • Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Allgemeines

Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

Benützung

Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

Alter

Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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