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Leben in der Gemeinde Brand

Arbeiten in Haus und Garten Rasenmähen, Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, , Regelungen bezüglich Kfz Autowaschen, Warmlaufenlassen des Motors, Lärmbelästigung durch Mopeds, , Schneeräumung und Streupflicht, Hundehaltung Maulkorb- bzw. Leinenzwang, Hundekot, , Müll, Kontaktdaten der Gemeinde, Statistische Daten der Gemeinde,
Hinweis: Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und GartenRasenmähen Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit verboten: täglich 12 bis 14 Uhr, 20 bis 8 Uhr, , (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September) Sonstige Haus- und Gartenarbeiten Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit verboten: täglich 12 bis 14 Uhr, 20 bis 8 Uhr, , (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September) Regelungen bezüglich KfzAutowaschen Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel: Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten. Warmlaufenlassen des Motors Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden. Lärmbelästigung durch Mopeds Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten, dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder, den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen., Schneeräumung und Streupflicht Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Hundehaltung Maulkorb- bzw. Leinenzwang Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen. Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg: Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier, Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen, Hundekot Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.  Müll Restmüll, Altpapier, Biomüll etc. Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde. Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen. Elektrogeräte, Handys, Batterien etc. Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden. Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis: Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Bauhof der Gemeinde Brand Gufer 59 6708 Brand Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig) Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr, , Freitag 7 bis 11 Uhr, , Kontaktdaten der Gemeinde Gemeinde Brand Mühledörfle 40 6708 Brand Telefon: +43 5559/308 Fax: +43 5559/308-25 E-Mail: gemeinde@brand.at Amtsstunden: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, , Mittwoch 13:30 bis 17 Uhr, , Homepage
Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde|
  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
    DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
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