Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Vorgehen bei Katastrophenschäden
Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde bzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.
- In weiterer Folge wird eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
- Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
- Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.
Informationen der Bundesländer über das genaue Vorgehen bei Katastrophenschäden in Landwirtschaft bzw. an Gebäuden, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und über Voraussetzungen für Beihilfen:
- Katastrophenhilfe des Landes Burgenland (→ Amt der Burgenländischen Landesregierung)
- Kärntner Nothilfswerk (→ Amt der Kärntner Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Niederösterreich (→ Amt der NÖ Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Oberösterreich (→ Amt der Oberösterreichischen Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Salzburg (→ Amt der Salzburger Landesregierung)
- Katastrophenfondsinformationen des Landes Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Gewährung einer Beihilfe des Landes Tirol zur Behebung von Katastrophenschäden (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Vorarlberg (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)
- Gewährung einer finanziellen Hilfe der Stadt Wien zur Behebung von Katastrophenschäden (→ Stadt Wien)
Private Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich beispielsweise im Rahmen einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch gegen Unwetter- und Katastrophenschäden zu versichern. Bei vielen davon kann man die Schadensmeldung bereits online durchführen.
Weiterführende Links
- → Hilfe im eigenen Land – Katastrophenhilfe Österreich
- Versicherungsunternehmen in Österreich (→ FMA)
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion