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Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Zuständige Stelle
  • Zusätzliche Informationen

Allgemeine Informationen

Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

Zuständige Stelle

  • die zuständige (Sozialabteilung) der Landesregierung
  • die Bezirkshauptmannschaften

Zusätzliche Informationen

Medizinische Hilfen

  • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
  • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
  • Orthopädische Versorgung
    Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Hauskrankenpflege
  • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

Pädagogische Hilfen

  • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
  • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

Hilfen zur beruflichen Eingliederung

  • Berufliche Ausbildung, Ein-, Um- oder Nachschulung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung
  • Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
  • Lohnzuschüsse als Ausgleich für Minderleistung
  • Unterbringung auf einem geschützten Arbeitsplatz (→ USP)
  • Berufliche Rehabilitation (→ USP)
  • Beschäftigungstherapie

Hilfen zur sozialen Eingliederung

Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

  • Zuschüsse z.B. für
    • den Kauf eines Pkw
    • die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
  • Soziale Dienste
  • Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
  • Heimunterbringung
  • Förderungen zur sozialen Rehabilitation

Hilfe zum Lebensunterhalt

Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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+43 7476 82 50
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Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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