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Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Kontradiktorische Vernehmung

Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses wird die Zeugin/der Zeuge gesondert befragt, sodass die Beschuldigte/der Beschuldigte und die Zeugin/der Zeuge nicht direkt zusammentreffen. Die kontradiktorische Vernehmung wird auch "schonende" Vernehmung genannt.

Während Staatsanwältin/Staatsanwalt, Beschuldigte/Beschuldigter und Verteidigerin/Verteidiger in einem Raum anwesend sind, findet die Vernehmung der Zeugin/des Zeugen in einem anderen Raum statt. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten übertragen, die/der so ihr Fragerecht/sein Fragerecht ausüben kann, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers, ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss kontradiktorisch einvernommen werden.

Weiterführende Links

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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