biberbach.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Biberbach @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Ja! zu Glasfaser
    • Amtstafel
    • Neuigkeiten Neuigkeiten (Menu toggle)
      • Energie und Umwelt
      • Zeitungsberichte
    • Gemeindelaufer
    • Job Börse
    • Bildungsangebote
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen und Wohnen Bauen und Wohnen (Menu toggle)
      • Immobilienmarkt
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Reisepass / Personalausweis
    • ID AUSTRIA
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten der Beschäftigung
      • Aufenthalt in Österreich
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderungen
      • Coronavirus
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anruf- Sammeltaxi VOR Flex
      • VOR Schnupperticket
      • Autoverkehr
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Zu Fuß unterwegs
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • familienfreundliche Gemeinde
    • Gemeindeeinrichtungen Gemeindeeinrichtungen (Menu toggle)
      • Landeskindergarten
      • Volksschule
      • Feuerwehr
      • Gesundheit
      • Mutter-Eltern-Beratung
      • Gemeindepflege
      • Friedhof
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Bildergalerie
      • Ortsgeschichte
      • Statistische Daten
    • Politik
    • Ortsplan
  • Freizeit/Tourismus Freizeit/Tourismus (Menu toggle)
    • Wandern und Radfahren
    • NÖ Radelt
    • Sehenswertes
    • Vereine
    • Ein Herz fürs E-Bike
  • Veranstaltungen
  • Wirtschaft

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Haltung von Frettchen

Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

  • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
  • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
  • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
    • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
    • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
    • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
    • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
    • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
    • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
  • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
    • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
    • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
    • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
    • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

Rechtsquellen

  • Tierschutzgesetz
  • 2. Tierhaltungsverordnung
Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bürgerservice

  • Abgaben
  • Bauen und Wohnen
  • Förderungen
  • Formulare
  • Reisepass / Personalausweis
  • ID AUSTRIA
  • Lebenslagen
    • Alleinerziehung
    • An-/Abmeldung Wohnsitzes
    • Arten der Beschäftigung
    • Aufenthalt in Österreich
    • Bauen
    • Menschen mit Behinderungen
    • Coronavirus
    • Erben und Vererben
    • Führerschein
    • Geburt
    • Gesetzliche Neuerungen
    • Gewalt in der Familie
    • Grundbuch
    • Heirat
    • Jobs
    • Kinderbetreuung
    • KFZ
    • Pension
    • Personalausweis
    • Pflege
    • Reisepass
    • Erwachsenenvertretung
    • Scheidung
    • Staatsbürgerschaft
    • Strafregister
    • Titel und Auszeichnungen
    • Todesfall
    • Umzug
    • Vereine
    • Wahlen
    • Wohnen
  • Müllabfuhr
  • Verkehr & Mobilität
Facebook share Twitter share E-Mail share
Gemeinde Biberbach
Im Ort 279
+43 7476 82 50
gemeinde@biberbach.gv.at
Amtszeiten
Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
© 2025 Gemeinde Biberbach | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG