Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung eines Waffenpasses" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion