Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.
Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.
Informationen zum Thema Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.
Ausführliche Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion