Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Nationalsozialistische und rassistische Inhalte
Die Verbreitung nationalsozialistischer Inhalte (z.B. über das Internet) kann als Wiederbetätigung strafbar sein. Darunter fallen beispielsweise die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung, oder auch die bloße Beteiligung daran. Ebenso ist es strafbar, in einem Medium nationalsozialistische Verbrechen zu leugnen, zu verharmlosen oder gutzuheißen; dazu zählt z.B. die Auschwitz-Lüge.
Auch die Verbreitung hetzerischer rassistischer Inhalte kann strafbar sein.
Hinweis
Nationalsozialistische oder rassistische Inhalte können
- online – auch anonym – bei der Meldestelle "Stopline" (→ Stopline),
- online beim Mauthausen Komitee Österreich (→ MKÖ) und
- schriftlich, per Fax oder E-Mail bei den Meldestellen der Kriminalpolizei (→ BK)
gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
Verbotsgesetz (VerbotsG)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion