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Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Informationen
  • Fristen
  • Zuständige Stelle
  • Zusätzliche Informationen

Allgemeine Informationen

Sie können sich kostenlos in der Pensionsversicherung freiwillig weiterversichern, wenn Sie aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen (z.B. Gattin/Gatte, Eltern) mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 zu betreuen. Die Beiträge hierfür übernimmt der Bund (so wie bei der begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung). Die/der pflegende Angehörige hat daher keinen Beitrag zu leisten.

Weitere Voraussetzungen für die begünstigte Weiterversicherung sind, dass

  • der pflegebedürftige Mensch Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 bezieht,
  • die Betreuung in häuslicher Umgebung erfolgt und
  • Ihre Arbeitskraft als Pflegeperson zur Gänze für die Betreuung beansprucht wird. 

Fristen

Antragstellung für die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:

  • wenn keine 60 Versicherungsmonate vorliegen: innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung
  • wenn 60 Versicherungsmonate vorliegen: jederzeit

Zuständige Stelle

jener Träger der Pensionsversicherung, bei dem Sie zuletzt versichert waren

Zusätzliche Informationen

Den Beginn der Versicherung können Sie grundsätzlich selbst wählen; spätestens beginnt sie aber mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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