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Assistenzhund

Begriff des Assistenzhundes

Als Assistenzhunde gelten

  • Blindenführhunde,
  • Servicehunde und
  • Signalhunde.

Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes

Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, z.B. bei erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten ausführliche Informationen einzuholen. Etwa, welche positiven Erfahrungen es gibt, welche Verantwortung mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden ist oder welche Anforderungen an die Mobilität damit verbunden sind.

Achtung:

Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.

Auswahl der Ausbildungsstelle

Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.

Wenn Konsumentinnen/Konsumenten zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Dabei nicht zögern, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Man sollte sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer erkundigen.

Die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde führt eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen Beurteilungen gemäß den vom Ministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden.

Hinweis:

Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zur betroffenen Person passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).

Ausbildung eines im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund

Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Hundehalterinnen/Hundehalter sollten nicht zögern, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.

Richtlinien Assistenzhunde

In den vom Ministerium erlassenen Richtlinien für Assistenzhunde (BMASGPK) sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben.

Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde

Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien führt im Auftrag des BMASGPK die Beurteilung von Assistenzhunden durch. 

Weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, zu Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangeboten sowie Kontaktdaten finden sich auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni).

Voraussetzung für die Eintragung als Assistenzhund

Ein Hund wird erst nach einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Das Messerli Forschungsinstitut erteilt ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des SMS sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Achtung:

Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Eine Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.

Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes

Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des SMS zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
  • Die Höhe der Förderung ist begrenzt und orientiert sich an der sogenannten Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG: 
    • bei Blindenführhunden maximal 112-fache Ausgleichstaxe
    • bei Service- und Signalhunden maximal 40-fache Ausgleichstaxe
  • Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (SMS).
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Die jeweilige Landesstelle des SMS ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des SMS stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.

Weiterführende Links

  • Richtlinien Assistenzhunde (BMASGPK)
  • Prüfstelle Assistenzhunde – Messerli Forschungsinsitut (Vetmeduni Wien)
  • Mobilitätsförderung (SMS)
  • Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS)
  • Blindenführhunde (FSW)

Rechtsgrundlagen

§ 39a Bundesbehindertengesetz (BBG)

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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    Allgemeine Information zur Sozialversicherung

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