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Früherkennung einer Behinderung eines Kindes

Behinderung des Kindes erkennen

Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar Monaten, andere wirken sich später aus.

Die im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Routineuntersuchungen sollen Betreuungspersonen Sicherheit über die Entwicklung des Kindes geben.

Wenn das Kind beispielsweise

  • den Kopf nicht heben kann,
  • seine Arme und Beine besonders schlaff sind,
  • nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln oder Streicheln reagiert

oder die Eltern sonst irgendwelche Besonderheiten bemerken, sollten sie sich entweder mit

  • ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt,
  • einer Elternberatungsstelle oder
  • einer Krankenhausambulanz

in Verbindung setzen. 

Auswirkungen der Behinderung

Es gibt angeborene Behinderungen, die sofort nach der Geburt zu erkennen sind. In diesen Fällen setzen sogleich gezielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung ein.

Meist lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist und welche Organe und Funktionen betroffen sind. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die weitere Entwicklung äußern. Durch eine gründliche fachärztliche Untersuchung kann festgestellt werden, wo Beeinträchtigungen beim Kind vorliegen.

Ein Kriterium für die weitere Entwicklung des Kindes ist frühzeitig einsetzende und gezielte Förderung.

Tipp:

Bei offenen Fragen oder Unklarheiten nicht zögern, gezielt nachzufragen. Sollten Ärztinnen/Ärzte keine befriedigenden Antworten auf Fragen geben, können andere Ärztinnen/Ärzte oder Betreuungseinrichtungen aufgesucht werden.

Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung

Es gibt in allen Bundesländern Einrichtungen (zum Beispiel Vereine oder Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik), die unbürokratisch Information, Beratung und Betreuung bei Fragen zur körperlichen und intellektuellen Entwicklung des Kindes anbieten.

Tipp:

In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finanziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen verwiesen.

Informationen und Beratung zum Thema Pflege bietet das Service für Bürgerinnen und Bürger des BMASGPK sowie die Infoplattform für Pflege und Betreuung.

Weiterführende Links

  • Pflege und Betreuung (BMASGPK)
  • Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS)
  • Service für Bürgerinnen und Bürger (BMASGPK)
  • Infoplattform für Pflege und Betreuung (GÖG)
Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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