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Leben in der Gemeinde Mittelberg

Hinweis:

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.) 

Autowaschen

Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel:

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

Die Gemeinde veröffentlich jedes Jahr zu Beginn des Winters Empfehlungen zur Schneeräumung auf Privatstraßen und Parkplätzen und bietet eine Vereinbarung mit der Gemeinde zur Schneeverladung an. 

Hundehaltung

Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung etc.

Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

 Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Empfehlungen der Gemeinde:

Grundsätzlich herrscht in der Gemeinde kein Leinenzwang. Aber jede Hundehalterin/jeder Hundehalter sollte ihren/seinen Hund so führen können, dass er jederzeit abrufbar ist, oder ohne Leine nah bei Fuß bei seiner Besitzerin/seinem Besitzer laufen kann. Aus Rücksicht auf Kinder und Personen ohne Hund, sollten Hunde auf stark frequentierten Wanderwegen angeleint oder nur bei Fuß laufen.

In bestimmten Gebieten wie z.B. dem Burmiweg setzt die Gemeinde auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen/Hundehalter und ersucht darum, Hunde  anzuleinen.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

Hundekot

Angaben der Gemeinde:
Zum Erhalt einer sauberen Umwelt und zum Schutz von Weide- und Wildtieren stehen im Kleinwalsertal 45 Hundestationen zum Entsorgen von Hundekot bereit.
Details über die Standorte der Hundetoiletten finden Sie unter anderem auf der Website der Gemeinde.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Beförderung von Hunden im Walserbus

Hunde werden kostenfrei im Walserbus befördert, wenn die Fahrgäste im Besitz einer gültigen Fahrausweises sind. Es gilt auf allen Walserbuslinien eine Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde aller Größen.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf der Website der Gemeinde.

Die Gemeinde bietet die Möglichkeit, die Bevölkerung über ein Bürgerkonto via Push-Nachricht an die Leerungen zu erinnern (wahlweise am Vortag und/oder morgens vor der Leerung) 

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis:

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Wertstoffhof 
Unterwestegg 8a 
6991 Riezlern
Website

Öffnungszeiten: 

  • Montag
    • 8 Uhr bis 12 Uhr
    • 13 bis 17Uhr
  • Mittwoch
    • 13  bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 9  bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeindeamt Mittelberg 
Walserstraße 52
6991 Riezlern 

Telefon: +43 5517  5315 0
E-Mail: verwaltung@gde-mittelberg.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Freitag
    • 7:30 Uhr bis 12 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag
    • zusätzlich 13:30 Uhr bis 16 Uhr 

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Website der Gemeinde Mittelberg
Statistische Daten der Gemeinde

Weiterführende Links

  • Störungen durch Nachbarn 

  • Weitere Informationen zu Schneeräumung und Streupflicht 

  • Haltung von Hunden 

  • Abfall 

Rechtsgrundlagen

  • Kraftfahrgesetz (KFG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Wasserrechtsgesetz (WRG)
  • Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz
  • Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden 
  • Angaben der Gemeinde
Letzte Aktualisierung: 09.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde|
  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Gemeinde Biberbach
    Im Ort 279
    +43 7476 82 50
    gemeinde@biberbach.gv.at
    Amtszeiten
    Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
    DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
    Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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