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Rasenmähen und Ruhezeiten

Zu welchen Uhrzeiten darf ich mähen?

Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Diese können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnung geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung haben.

Achtung:

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümern ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – die Informationen bezüglich des Rasenmähens, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden erhalten hat. Diese werden nicht laufend aktualisiert.

  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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    Im Ort 279
    +43 7476 82 50
    gemeinde@biberbach.gv.at
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    Montag, 07:30-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr
    DIENSTAG KEINE AMTSSTUNDEN
    Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30-12:00 Uhr
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