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Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte

abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholte, konnte damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 beim zuständigen Gemeindeamt war auf folgende Arten möglich:

  • schriftlich (online, je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde, über www.meinewahlkarte.at) oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 12. März 2025
    • (nicht online) bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr 

Hinweis

Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 gewählt werden:

Briefwahl (VOR Wahltag)

  • Verschlossene Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten, Einwurf in vorhandenen Einlaufkasten); die Wahlkarte musste so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden, dass diese am Wahltag spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals beim Gemeindeamt einlangt.     
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
    • Wahlkarte verschließen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)

  • im ursprünglich zuständigen Wahllokal oder in einem anderen Wahllokal innerhalb der eigenen Gemeinde:
    • Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) mit enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel
    • sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) 

mitbringen

  • vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag wegen eingeschränkter Mobilität

Hinweis

Am Wahltag können keine bereits verschlossenen Wahlkarten in den Wahllokalen abgegeben werden (Briefwahl)!

Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

  • Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)
  • Informationen zur Wahlkarte (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlgesetz (GWG)

Letzte Aktualisierung: 16. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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