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Wählen mit Wahlkarte – Steirische Gemeinderatswahlen 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, Einschränkung der Mobilität (z.B. wegen Gesundheit oder Alter) oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 war auf folgende Arten möglich:

  • schriftlich (online je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 19. März 2025
    • (nicht online) bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 gewählt werden:

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich). Dafür
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen, in Wahlkuvert legen 
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
  • Die verschlossene Wahlkarte musste am Wahltag (23. März 2025) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen.

AM Wahltag (Sonntag, 23. März 2025)

  • Abgabe der Wahlkarte in jedem Wahllokal des eigenen Wahlortes während der Öffnungszeiten (Briefwahl)
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde
    • Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen.
  • Stimmabgabe vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag wegen eingeschränkter Mobilität

Weiterführende Links

Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung (GWO)

Letzte Aktualisierung: 23. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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